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   BSG, 20.03.1981 - 8/8a RU 8/80   

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https://dejure.org/1981,8224
BSG, 20.03.1981 - 8/8a RU 8/80 (https://dejure.org/1981,8224)
BSG, Entscheidung vom 20.03.1981 - 8/8a RU 8/80 (https://dejure.org/1981,8224)
BSG, Entscheidung vom 20. März 1981 - 8/8a RU 8/80 (https://dejure.org/1981,8224)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unfallversicherungsschutz - Mitgliedschaft eines Unternehmers - Entschädigung eines Autounfalls

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 51, 253
  • BB 1982, 1669
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.06.1979 - 8a RU 34/78

    Beschäftigter - Vollrausch am Arbeitsplatz - Versicherungsschutz des

    Auszug aus BSG, 20.03.1981 - 8a RU 8/80
    bereits ausgesprochen hat (BSGE 48, 224, 225 = SozR 2200 5 548 Nr. 45) wäre der Arbeitsunfall sachlich zutreffender als Unfall zu definieren, den ein Versicherter infolge einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit erleidet und der zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tode führt.
  • BSG, 08.11.1983 - 12 RK 26/82
    Auszug aus BSG, 20.03.1981 - 8a RU 8/80
    Der Ausschluß dieser Arbeitssuche von der gesetzlichen Unfallversicherung beruht, ebenso wie auch der Ausschluß des weges zur Arbeitslosmeldung (vgl hierzu BSGE 25, 214; 56, 39), letzten Endes auf der Erwägung des Gesetzgebers, daß der Entschluß des Arbeitnehmers, Vorbereitungshandlungen für ein neues Beschäftigungsverhältnis aufzunehmen, erst mit der Arbeitslosmeldung beim Arbeitsamt - und der sich daran sowie an den Anspruch auf Arbeitslosengeld knüpfenden Meldepflicht (% 559 Abs. 1 Nr. 4 BVD) bei.
  • BSG, 22.09.1966 - 2 RU 82/62

    Versicherter Personenkreis - Meldepflicht - Zeitpunkt der Antragstellung

    Auszug aus BSG, 20.03.1981 - 8a RU 8/80
    Der Ausschluß dieser Arbeitssuche von der gesetzlichen Unfallversicherung beruht, ebenso wie auch der Ausschluß des weges zur Arbeitslosmeldung (vgl hierzu BSGE 25, 214; 56, 39), letzten Endes auf der Erwägung des Gesetzgebers, daß der Entschluß des Arbeitnehmers, Vorbereitungshandlungen für ein neues Beschäftigungsverhältnis aufzunehmen, erst mit der Arbeitslosmeldung beim Arbeitsamt - und der sich daran sowie an den Anspruch auf Arbeitslosengeld knüpfenden Meldepflicht (% 559 Abs. 1 Nr. 4 BVD) bei.
  • LSG Bayern, 13.03.2013 - L 2 U 576/11

    Holt ein landwirtschaftlicher Unternehmer die Baupläne für ein neues

    Dies sei in der Regel erst dann der Fall, wenn die Verfügungsberechtigung über die Geschäftsräume, Grundstücke etc. erlangt sei (BSGE 51, 253).

    Die vom SG zitierte Rechtsprechung (BSGE 51, 253; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.02.2006 Az. L 2 U 1681/04), wonach Vorbereitungshandlungen erst ab dem Zeitpunkt versichert sind, ab dem die Verfügungsbefugnis über einen erst zu errichtenden Raum erlangt ist, betraf allein solche Fälle, in denen Arbeiten an der Errichtung von Räumen künftigen Unternehmen dienten, die zuvor noch nicht bestanden hatten, und in denen deshalb im Interesse der Rechtssicherheit ein klar erkennbarer Zeitpunkt bestimmt werden musste, ab welchem in dem Bescheid nach § 136 Abs. 1 Satz 1 SGB VII der Beginn der Zuständigkeit eines Unfallversicherungsträgers für ein Unternehmen festzustellen war.

    So ging es in dem zitierten BSG-Urteil (vom 20.03.1981 Az. 8/8a RU 8/80 = BSGE 51, 253) um den Abschluss eines Pachtvertrags über Räume für eine neu zu eröffnende Gaststätte und in dem vom LSG Baden-Württemberg mit Urteil vom 22.02.2006 (Az. L 2 U 1681/04) entschiedenen Fall um die Errichtung eines Wohnhauses mit dem Ziel, dessen Räume zu vermieten.

  • BVerfG, 20.05.1987 - 1 BvR 762/85

    Verfassungsmäßigkeit des Leistungsausschlusses des infolge einer Brufskrankheit

    Die Ausübung einer Beschäftigung oder Tätigkeit ist dabei wesentliches Strukturelement dieser Versicherung (vgl. BSGE 48, 224 [225]; 51, 253 [254]; 52, 35 [36]).
  • SG Hannover, 27.07.2006 - S 36 U 331/05
    So fallen unter dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung so genann-te vorbereitende Arbeiten für das Unternehmen (BSG, Urteil vom 20.03.1981 - Az.: 8/8a RU 8/80 - juris) sowie Tätigkeiten zur Abwicklung eines schon eingestellten Unterneh-mens (BSG, ">548%20RVO%20Nr.%2030#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2200 § 548 RVO Nr. 30).

    Auch sie sind erst dann den vorbereitenden Arbeiten für die Eröff-nung eines konkreten Unternehmens zurechenbar, wenn die Verfügungsbefugnis über den künftigen Platz oder Raum des Unternehmens durch Kauf, Pacht, Miete oder auf sonstige Weise erworben worden ist und somit konkret die Arbeiten zur Vorbereitung der Eröffnung des Unternehmens begonnen worden sind (BSG, Urteil vom 20.03.1981 - Az.: 8/8a RU 8/80 - juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2003 - L 4 (2) U 94/02

    Gewährung einer Verletztenrente wegen der Folgen einer Berufskrankheit;

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 20.03.1981, 8/8a RU 104/79, BSGE 51, 253 ff.) könne eine Berufskrankheit trotz fehlender Funktionsausfälle im Hinblick auf den Verlust einer Erwerbsmöglichkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine MdE verursachen.
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2018 - L 5 U 44/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - ehemalige DDR - Arbeitsunfall vor dem 1.1.1992 -

    Eine wirksame Kontrolle des versicherten Risikos durch die Unfallversicherungsträger muss gewährleistet sein, der Zusammenhang des Handelns mit dem Unternehmen konkret nachprüfbar bleiben (vgl. Urteil des BSG vom 20. März 1981 - 8a RU 8/80, juris Praxiskommentar, § 3 SGB VII Rz. 44 m. w. N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2006 - L 6 U 324/05
    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein künftiger Betreiber einer Gaststätte die Gaststätte bereits pachtet (BSG Urteil vom 20. März 1981 - 8/8a RU 8/80).
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